Allgemeine Mietbedingungen für geliehene Ausrüstungsgegenstände

§ 1 Geltungsbereich, Gegenstand und Abschluss des jeweiligen Vertrages

1. Die folgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen Intersport Huber, Sport Kober e. K. Nebelhornstr. 11, 87561 Oberstdorf, im Folgenden „Vermieter“ genannt und dem jeweiligen Kunden.

2. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Der Vermieter hat diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.

3. Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern, als auch gegenüber Unternehmern. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der Bestellung in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

4. Gegenstand des jeweiligen Vertrages ist der Abschluss eines Mietvertrages zwischen dem Vermieter und dem Kunden.

5. Der Kunde kann über die Website www.sporthuber.com Ausrüstungsgegenstände mieten. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Eingangsbestätigung, in welcher seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Diese Eingangsbestätigung stellt die Annahme zum Vertragsschluss dar.

6. Der Kunde kann ebenfalls vor Ort bei dem Vermieter seine Ausrüstung anmieten. Hier kommt der Vertrag im Geschäft des Vermieters zustande.

7. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der Online Bestellung per Email übersandt, sind online auf unserer Homepage www.sporthuber.com oder vor Ort einsehbar.

8. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Es ist deutsches Recht anwendbar, soweit der Kunde Kaufmann ist.

9. Alle Preisangaben verstehen sich als Brutto-Europreise.

§ 2 Abwicklung des Vertrages

1. Mit der Bestellung der Mietausrüstung wird die Zahlung des Mietpreises fällig. Der Kunde kann diese mittels verschiedener Zahlungsarten (PayPal, Kreditkarte) bezahlen.

2. Der Kunde kann die Mietausrüstung am Tag des Mietbeginns, bzw. bei vorheriger Absprache und entsprechender Verfügbarkeit, am Tag vor dem Mietbeginn ab 15.30 Uhr abholen. Der Kunde muss bei der Abholung der Mietgegenstände einen amtlichen Lichtbildausweis zur Legitimation vorlegen (Personalausweis, Reisepass).

3. Die Weitergabe der Mietgegenstände an Dritte ist nicht gestattet, es sei denn, der Vermieter hat dieser Weitergabe ausdrücklich zugestimmt.

4. Der Kunde kann die Mietausrüstung während der Mietdauer einmalig gegen eine andere Mietausrüstung tauschen, sofern eine solche vorhanden ist. Bei dem Tausch einer gleichwertigen Ausrüstung entstehen keine Mehrkosten, bei einem Tausch in eine höherwertige Ausrüstung entstehen weitere Kosten, die dem Kunden vorab mitgeteilt werden. Bei einem Tausch in eine geringwertigere Ausrüstung werden dem Kunden keine Mietkosten erstattet.

5. Der Kunde hat die Mietausrüstung bis spätesten am letzten Miettag innerhalb der Öffnungszeiten zurückzubringen. Bringt der Kunde die Mietausrüstung verspätet zurück, werden pro verspäteten Tag die zusätzlichen Mietkosten pro Tag nach der jeweils aktuell geltenden Preistabelle in Rechnung gestellt.

6. Bringt der Kunde die Mietausrüstung vor Ablauf der Mietzeit zurück ist eine Erstattung der Mietgebühren grundsätzlich ausgeschlossen. Ausnahme hiervon sind

a) Verletzungen durch Unfall oder Krankheit.
b) Eine Anmietung ist vor Ort im Geschäft des Vermieters erfolgt.

Im Falle von 6 a) ist dem Vermieter ist ein ärztliches Attest vorzulegen. Die Erstattung erfolgt ab dem Zeitpunkt des Vorliegens des ärztlichen Attests.

7. Der Kunde erhält die Mietausrüstung in technisch einwandfreiem und gereinigtem Zustand. Er hat die Mietausrüstung pfleglich zu behandeln und etwaige Verluste und Beschädigungen unverzüglich anzuzeigen.

Unsere Mietausrüstung ist grundsätzlich gegen Beschädigung und Diebstahl abgesichert, wobei als Beschädigung nur solche Schäden gelten, die bei normaler Nutzung auf den ausgewiesenen und geöffneten Nutzungsstrecken entstehen.
Nicht abgedeckt sind z. B.:

- Schäden an Ski, die durch Nutzung nicht freigegebener Pisten/Loipen  oder Querfeldein fahren entstehen
- Beschädigungen von Ski die durch über die Straße/Parkplatz fahren/laufen entstehen
- Schäden die durch unsachgemäße Nutzung entstehen
- grob fahrlässige oder vorsätzlich herbeigeführte Schäden

Im Zweifel entscheidet ein externes Gutachten. Die Kosten sind vom Schadenverursacher zu tragen. Es besteht im Versicherungsfall ein Selbstbehalt in Höhe von 20% des regulären Verkaufspreis, mindestens jedoch 20,00 Euro.

Diebstahlschutz besteht während der Nutzung zwischen 7 Uhr und 18 Uhr, auch vor der Skihütte, zwischen 18 Uhr und 7 Uhr nur in einem ortsfesten Raum oder in einem verschlossenen Kraftfahrzeug. Ein Diebstahl ist unverzüglich bei der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen. Das Protokoll ist dem Vermieter unaufgefordert vorzulegen. Bei Diebstahl besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 20% des regulären Verkaufspreises, mindestens jedoch 20,00 Euro. Dieser ist sofort zu entrichten.

Nicht abgesichert ist ein Verlust des Mietgegenstandes durch vertauschen, verlieren oder vergessen. Im Falle einer nicht abgesicherten Beschädigung bzw. eines Verlustes ist vom Kunden der Zeitwert des Mietgegenstandes, welcher vom Buchungssystem ermittelt wird sofort zu entrichten.

Verschmutzungen, die über das normale Maß hinausgehen, hat der Mieter auf eigene Kosten zu entfernen. Dem Vermieter sind darüber hinaus der entstehende Aufwand, für Reinigung von Verschmutzungen, die über das normale Maß hinausgehen, zu erstatten.

§ 3 Gewährleistung und Haftung

1. Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben bei der Anmietung der Skiausrüstung zu machen, insbesondere bei der Angabe seiner Größe, seinem Gewicht und seinem Fahrkönnen. Auf Grund dieser Angaben stellt der Vermieter die Skibindungen des Kunden ein. Schäden, die dem Kunden auf Grund falscher Angaben entstehen, werden von dem Vermieter nicht erstattet.

2. Der Vermieter haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, sowie für Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Für sonstige Schäden haftet Der Vermieter nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

3. Im Übrigen ist die weitere Haftung für die Nutzung und Schäden die durch die Nutzung entstehen ausgeschlossen.

§ 4 Verzug und Verzugskosten

1. Der Kunde, der kein Verbraucher ist, gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.

2. Verbraucher geraten ebenso innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit in Verzug, wenn Sie auf diese Folge in der Rechnung oder Zahlungsaufforderung hingewiesen werden.

3. Der Vermieter ist berechtigt, für jede Mahnung pauschale Mahnkosten in Höhe von 2,50 € gegenüber dem Kunden geltend zu machen. Dem Kunden ist der Nachweis gestattet, dass kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung weiterer Mahnkosten bleibt ausdrücklich vorbehalten.

§ 5 Stornierung einer Onlinebuchung

Werden online gebuchte Mietgegenstände storniert, erstatten wir die vorab bezahlten Mietgebühren wie folgt:

- Stornierung bis spätestens 3 Tage vor Mietbeginn = 100% Erstattung
- Stornierung ab 2 Tage vor Mietbeginn bis zum Tag vor dem Mietbeginn = 50% Erstattung
- Bei einer späteren Stornierung oder verspäteten Abholung entfällt der Erstattungsanspruch.

Eine Stornierung muss per Post oder Mail angezeigt werden. Es gilt der Zeitpunkt des Eingangs.

§ 6 Schlussbestimmungen

1. Auf die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf den jeweils geschlossenen Kaufvertrag ist ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar, wenn der Kunde kein Verbraucher ist.

2. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von Der Vermieter als Gerichtsstand vereinbart.

3. Sollten eine oder mehrere Klauseln dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt sein.

Stand: 26.02.2022